1. Abschluss des Reisevertrages
- 1.1.
- Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die
es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Der Inhalt des Reisevertrages
bestimmt sich nach dem Reiseprospekt bzw. der Reiseausschreibung im Internet und der schriftlichen
Reisebestätigung von FeriDe Reisen.
- 1.2.
- Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie für Anmeldungen per Telefax
und Internet.
- 1.3.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern
wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
- 1.4.
- Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis
frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
- 1.5.
- Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht ermächtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters
hinausgehen oder im Widerspruch zu der Reiseausschreibung stehen.
2. Bezahlung
- 2.1.
-
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung wird die vereinbarte und auf der
Reisebestätigung/ Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene
Anzahlung fällig. Diese beträgt 25% bzw. bei Nur-Flug-Buchungen 50 %(auf volle € aufgerundet) von dem
Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die
Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Feride ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In
diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen
ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
Ihre Reise ist gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
- 2.2.
-
Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto
mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns
dadurch entstehenden Mehrkosten von € 15 zu erheben.
- 2.3.
-
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits
zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen, Preise
- 3.1.
-
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer
Homepage www.feride.de bzw. in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung.
- 3.2.
-
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Terminen.
- 3.3.
-
Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und
-tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
- 3.4.
-
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in
Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine
Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
- 3.5.
-
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person und Tag.
- 3.6.
-
Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Weitere
Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen.
- 3.7.
-
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Zentrale bzw.
außerhalb der Geschäftszeiten an die Service Rufnummer aus Ihren Reiseunterlagen. Eine solche
Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht anderweitig vermietet ist. Der Rückflug erfolgt dann
im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des
ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Der Preis der Verlängerung wird individuell zwischen Ihnen und FeriDe Reisen vereinbart.
4. Leistungs- und Preisänderungen
- 4.1.
-
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug über
die genauen Rückflugzeiten bei der jeweiligen Fluglinie.
- 4.2.
-
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren in dem Umfang
möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisoder
wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus
unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben
die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
- 5.1.
-
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter
Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FeriDe.
- 5.2.
-
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster
Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen
unbenommen nachzuweisen, dass FeriDe keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die geforderten
Pauschalen.
- 5.3.
-
Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die
Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern
in Prozent vom Reisepreis:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
29 Tage - 15 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
14 Tage - 8 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
7 Tage - 2 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
Ab 1 Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und
Umbuchungsbedingungen genannt sind, zum Beispiel bezüglich Eintrittskarten, Flugtickets und Bahnfahrkarten und
Sonderveranstaltungen aller Art, gehen diese vor.
- 5.4.
-
Wir bitten Sie, Änderungswünsche unverzüglich unter Angabe der Vorgangsnummer mitzuteilen.
Werden nach Zugang der Reisebestätigung Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage
vor Reiseantritt € 30 .- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 30,- je Wohnung pro
Änderungsvorgang.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise
möglich.
- 5.5.
-
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch
die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes
widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel € 30,- je
Person. Die in unserem Angeboten enthaltenen Flug- und Musicalreisen beruhen auf Sondertarifen, die
nicht umbuch- oder erstattungsfähig sind.
- 5.6.
-
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder
Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend dien Abschluss dieser Versicherungen, und zwar
unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines
speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die
Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str.116, 81669 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind
mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
- 8.1.
-
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB
kündigen.
- 8.2.
-
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaeriges-amt.de”
sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
9. Gewährleistung
- 9.1.
-
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend
machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft
unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener
Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am
besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
- 9.2.
-
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Auf jeden Fall ist unsere Servicezentrale zu verständigen.
10. Haftung, Verjährung
- 10.1.
-
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.)
haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
- 10.2.
-
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
- 10.3.
-
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
- 10.4.
-
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen
Reisepreises.
- 10.5.
-
a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich bei uns geltend machen.
b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt,
müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns
geltend machen.
c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem
Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder
schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.
Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn
Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
- 10.6.
-
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine
Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend
ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich
erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
- 11.1.
-
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den
deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und
an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind
von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe
dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an FeriDe Reisen GmbH, Adams-Lehmann-Str. 56, 80797
München, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von
Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht
mehr für Werbezwecke weitergeben.
- 11.2.
-
Alle Angaben in unseren Prospekten oder auf der Homepage www.feride.de werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte
entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
- 11.3.
-
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
- 11.4.
-
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
- 11.5.
-
Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
12. FeriDe Club Vereinbarungen
Eine Mitgliedschaft im FeriDe Club bietet viele Vorteile ohne Mitgliedsgebühr oder sonstige Verpflichtungen. Die Anmeldung erfolgt durch Angabe des Namens und einer E- Mail- Adresse. Die Mitgliedschaft im FeriDe Club kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt ganz einfach durch Abmeldung des FeriDe Newsletters.
Persönliche Daten, die an FeriDe Reisen gegeben werden, werden ausschließlich für Zwecke des FeriDe Clubs genutzt. Persönliche Daten werden vertraulich im gesetzlichen Rahmen behandelt und werden nicht an eine Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die separat einsehbaren Datenschutz- Regelungen von FeriDe Reisen.
12.2
Kündigung
Die Mitgliedschaft im FeriDe Club Gold kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Jahresmitgliedschaft gekündigt werden. Dies ist auch per E- Mail an club@feride.de möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung wird jeweils zum Ende des aktuell laufenden Mitgliedsjahres wirksam.
Wenn bei der Kündigung nicht anderst mitgeteilt, verwandelt sich die FeriDe Club Gold Mitgliedschaft nach Ablauf automatisch in eine Mitgliedschaft im kostenlosen FeriDe Club Green.
12.3
Datenschutz
Persönliche Daten, die an FeriDe Reisen gegeben werden, werden ausschließlich für Zwecke des FeriDe Clubs genutzt. Persönliche Daten werden vertraulich im gesetzlichen Rahmen behandelt und werden nicht an eine Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die separat einsehbaren Datenschutz- Regelungen von FeriDe Reisen.
12.4
Besonderheiten für den Bereich „Reisen & Tickets fast geschenkt”
Angebote im Bereich „Reisen & Tickets fast geschenkt” sind günstige Spezialangebote, die nur in begrenzter Anzahl und kurzfristig verfügbar sind. Aus diesem Grund kann jedes Mitglied nur 1 Angebot pro Woche buchen (ein Doppelzimmer oder 2 Tickets). Die Mitgliedschaft ist personenbezogen, deshalb können Sie nur für sich und eine Begleitperson ein Angebot aus dem Bereich „Reisen & Tickets fast geschenkt” buchen.
Die Angebote im Bereich „Reisen & Tickets fast geschenkt” werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben. Wenn Sie ein Angebot aus dem Bereich „Reisen & Tickets fast geschenkt” gebucht haben ist es bindend und kann nicht storniert oder geändert werden.
12.5
Sonstiges
FeriDe Reisen behält sich vor, die FeriDe Club Vereinbarungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Änderungen werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.feride.de bekanntgegeben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzerordnung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.6
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von FeriDe Reisen, München.
13. FeriDe Reisen Stornoschutz
- 13.1
- FeriDe Reisen Stornoschutz
Der FeriDe Reisen Stornoschutz (nachfolgend Stornoschutz genannt) berechtigt den Vertragspartner, durch schriftliche Erklärung gegenüber FeriDe Reisen spätestens am vierten Tag vor Reisebeginn (Eingang der Erklärung bei FeriDe Reisen) kostenlos und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten.
Bei einer Stornierung später als am vierten Tag vor Reisebeginn gelten die Rücktrittspauschalen laut den AGB von FeriDe Reisen.
- 13.2
- Buchung des FeriDe Reisen Stornoschutzes
Die Buchung des Stornoschutzes ist grundsätzlich bei Buchung einer Reise aus dem FeriDe Reisen Angebot möglich.
Eine nachträgliche Buchung des Stornoschutzes ist nur bis zum dritten Tag nach dem Tag der Reisebuchung unter der zusätzlichen Voraussetzung möglich, dass zwischen dem Tag der nachträglichen Buchung des Stornoschutzes und dem Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen.
- 13.3
- Preise des FeriDe Reisen Stornoschutzes
Der Preis für den Stornoschutz richtet sich nach dem Gesamtpreis der gebuchten Reise und berechnet sich nach folgender Preisstaffel:
Feride Stornoschutz Tarif | Gesamtpreis je Reise, bis zu € | FeriDe Reisen Stornoschutz Prämie je Reise € |
| FST1 | 150,- | 6,- |
| FST2 | 250,- | 9,- |
| FST3 | 500,- | 16,- |
| FST4 | 750,- | 24,- |
| FST5 | 1000,- | 29,- |
| FST6 | 1500,- | 39,- |
| FST7 | 2000,- | 49,- |
| FST8 | 2500,- | 64,- |
| FST9 | 3000,- | 79,- |